AGB’s
Allgemein
Nachstehende Bedingungen sind Inhalt eines jeden mit uns abgeschlossenen Vertrages.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam. Mündliche Nebenabreden haben daher keine Rechtswirksamkeit, solange sie nicht schriftlich bestätigt werden.
Mängel am Reinigungsobjekt
HENZE Teppich- und Polstermöbelreinigung ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsobjektes verursacht werden und die nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennbar sind (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, der Nähte und Fransen, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Wellenbildung, frühere unsachgemäße Behandlung und Lagerung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Für alle diese Schäden übernehmen wir keine Haftung.
Ausführung
Die Teppich- und Polsterreinigung wird sachgerecht und schonend ausgeführt. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur soweit vorgenommen werden, als dies nach dem fachlichen und technischen Stand der modernen Teppich- und Polstermöbelreinigung möglich ist.
Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung durch einfache Warenschau, die sich bei Teppichböden auch auf das Grundgewebe und die Verlegart bezieht, erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag infolge nicht offenkundiger Beschaffenheit unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand. Das gilt auch für Teppichböden und Polstermöbel, die in den Räumen des Auftraggebers gereinigt werden.
Preise
Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Diese ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Der Reinigungspreis wird unabhängig vom Reinigungsergebnis für die Durchführung der angebotenen und bestellten Leistung erhoben.
Beanstandungen
Nach beendeter Reinigung müssen Beanstandungen unverzüglich vorgebracht werden. Die Frist hierfür beträgt 2 Kalendertage.
Entfernung von Flecken
Die Entfernung von Flecken erfolgt nur soweit, als diese ohne Schädigung von Farbe und Gewebe möglich ist. Sie erfolgt stets auf Verantwortung des Kunden. Vorhandene, nicht erkennbare Flecken, können nach Entfernen der Allgemeinverschmutzung sichtbar werden. Eine Garantie für die erfolgreiche Detachur geben wir nicht.
Für nachstehende Mängel übernehmen wir keine Haftung:
Einlaufen und Verziehen von Teppichen durch Verwendung von unterschiedlichen Materialien bei Kett- oder Schussfäden, welche beim Reinigen unterschiedlich reagieren
Flecksubstanzen wie Gerbstoffe oder Säuren haben chemisch mit dem Flormaterial reagiert und sind durch das Reinigen nicht mehr zu entfernen Fäulnisstellen im Grundgewebe können zum Durchbrechen führen (Moder, Stockflecken)
Mottenbefall kann eine Ablösung des Flors verursachen Vorhandene Defekte (z.B. Moder, Risse, geklebte oder abgetretene Kanten und Fransen) können sich ausweiten
Rückstände von Reinigungsmitteln, falsche Vorbehandlung, Wasserschäden, Farbschädigungen durch Licht oder Umwelteinflüsse können das Warenbild verändern